DSDS: So krass werden die Kandidaten durchleuchtet
Gerade erst berichteten wir euch, dass die Bewerbungsfrist für die neue DSDS-Staffel bis zum 15. August verlängert wurde und nun auch Österreicher und Schweizer die Chance haben, sich gesanglich vor dem Jury-Trio zu beweisen, schon kommen wieder neue Regeln ans Licht. Und diese dürften bei einigen Fans auf Verwunderung stoßen.
Wie t-online.de berichtet, soll es für die Kandidaten neue Vertragsklauseln geben. So bestätigte RTL-Sprecherin Beate Schmiedehausen gegenüber der Webseite, dass alle Teilnehmer ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Schufa-Bonitätsauskunft, ein ärztliches Attest und ein Attest eines HNO-Arztes vorlegen müssen, die für den Recall zugelassen wurden.
Doch warum fordert RTL so viele Unterlagen von den Kandidaten? Laut Schmiedehausen sei ein ärztliches Attest zum Beispiel von Bedeutung, um vorab zu wissen, ob der jeweilige Teilnehmer eventuell an ernsthaften Erkrankungen leidet, die stressbedingt zu gesundheitlichen Risiken führen könnten. Das polizeiliche Führungszeugnis soll lediglich Auskunft darüber geben, ob irgendwelche Vorstrafen bestehen, über die der Sender Bescheid wissen sollte. Bestes Beispiel dafür ist natürlich der DSDS-Zweite der letzten Staffel, Menowin Fröhlich (22), der bereits im Jahr 2005 sein Glück bei DSDS versuchte und wegen Körperverletzung und Betrug das Casting vorzeitig abbrechen musste und hinter Gittern wanderte.
Ob und wie sehr sich die obligatorischen neuen Richtlinien auf die Bewerberzahl auswirken, ist nicht genau bekannt, allerdings gab es schon Gerüchte, die besagten, dass die Zahl der interessierten Sänger zurückgegangen sein soll, weshalb die Suche nach neuen Talenten international ausgeweitet wurde.