Wegen falscher Nationalhymne in den Knast?
Dass keiner perfekt ist, ist ja längst ein ungeschriebenes Gesetz. Doch wenn man die eigene Nationalhymne vor tausenden von Menschen falsch vorträgt, ist das mehr als peinlich!
Das wohl bekannteste Beispiel ist Sarah Connor (30), die 2005 beim Eröffnungsspiel der Allianz-Arena in München ihrer dichterischen Freiheit freien Lauf ließ. Aus dem einst angedachten Text „Blüh im Glanze“ machte sie kurzerhand „Brüh im Lichte“ – das muss man sich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen! Der Texter Hoffmann von Fallersleben wäre sicherlich ganz und gar nicht von der dichterischen Freiheit, die sich die Delmenhorsterin da geleistet hat, begeistert gewesen. Sowohl die 66.000 anwesenden Fans als auch die Zuschauer vor den Fernsehern konnten ihren Ohren kaum trauen, doch der Stimmung tat dies zum Glück keinen Abbruch. Auch der tschechischen Sängerin Helena Vondrackova bereitete die deutsche Nationalhymne beim Spiel Deutschland gegen Tschechien so einige Schwierigkeiten. Sie vergaß die Zeilen „Danach lasst uns alle streben, brüderlich mit Herz und Hand" komplett.
Dabei hatten die X-Factor-Jurorin und die tschechische Solistin noch Glück. Immerhin kamen sie mit ein paar Lachern und peinlichen TV-Ausschnitten davon. Auf den Philippinen weht dagegen ein ganz anderer Wind, denn da heißt es: „Wer die Nationalhymne falsch singt, muss ins Gefängnis!“ Jeder, der die Töne nicht richtig trifft oder nicht mit genügend Motivation singt, muss 100.000 Pesos (umgerechnet 1700 €!) Strafe zahlen oder für zwei Jahre in den Bau wandern. Echt heftig! Wer traut sich denn da noch freiwillig auf die Bühne?
Ein solches Schicksal bleibt Christina Stürmer (28) aber hoffentlich erspart. Seit Januar dieses Jahres ist sie in einen Gerichtsstreit wegen der Umdichtung der österreichischen Hymne verwickelt. Dabei handelt es sich allerdings nicht einmal um ein Versehen. Anstatt „Heimat bist du großer Söhne“ sang die Künstlerin „Heimat bist du großer Söhne und Töchter“. Den Text änderte sie bewusst für eine Kampagne des österreichischen Unterrichtsministeriums im Sinne der Gleichberechtigung: Schließlich würde der Originaltext den weiblichen Teil der Bevölkerung ausschließen. Kurz darauf meldete sich dann aber der Verlag, der die Urheberin des Textes vertritt, zu Wort und verkündete empört: „Ich würde ja auch nicht in einen Miró oder einen Hundertwasser einfach etwas hineinmalen". Sowohl Christina Stürmer als auch das österreichische Unterrichtsministerium bleiben jedoch bei der Meinung, dass die neue Version keine Bearbeitung, sondern vielmehr eine zeitgemäße Anpassung des Textes sei. Ob die PR-Kampagne also nun weiterhin mit Christinas Version veröffentlicht werden darf, obliegt dem Urteil des Gerichts.
Wir sind gespannt, welche kreativen Umdichtungen und Improvisationen wir in Zukunft noch zu hören bekommen dürfen. Aber dann hoffentlich nur, um darüber zu schmunzeln!