Casting-Eklat: Nazi-Hymne bei Sidos Talentshow?
Seit einiger Zeit sitzt Sido (30) als Juror in der österreichischen Castingshow „Die große Chance“, sucht dort, ähnlich wie Dieter Bohlen (57) beim Supertalent, nach Talenten. Und natürlich gehen auch bei der großen Chance einige Kandidaten an den Start, die man vielleicht eher nicht auf die Öffentlichkeit hätte loslassen sollen. In der Sendung vom 16. September wollte nämlich ein Herr mit einer Nazi-Hymne sein Glück versuchen.
Der 68-Jährige Kandidat kam mit Mundharmonika auf die Bühne und wollte ein „altes Volkslied“ zum Besten geben, doch dass es sich bei dem Titel um das in Deutschland sowie Österreich verbotene Horst-Wessel-Lied handelte, fiel niemanden auf. Das einstige Marschlied der SA lief zur besten Sendezeit sogar zwei Mal über den Bildschirm, denn Sido war von der Performance des Kandidaten nicht ganz überzeugt und forderte ihn auf, doch ein anderes Stück zu spielen. Der 68-Jährige entschied sich aber stattdessen dafür, das Stück einfach noch einmal in langsamerer Form vorzutragen. Was den Juroren und Redakteuren nicht auffiel, entging einigen TV-Zuschauern nicht, die sich empört an den Sender richteten, wie der österreichische Kurier berichtete.
„Der Kandidat beruft sich auf ein Volkslied aus dem 19. Jahrhundert, 'Es wollt ein Mann in seine Heimat reisen'“, ließ eine Sprecherin des ORF über den fragwürdigen Auftritt verlauten, räumte aber ein: „Die sehr große Ähnlichkeit mit dem Horst-Wessel-Lied ist aber nicht zu leugnen. Daher hätte dieses Lied trotzdem nicht in die Sendung dürfen.“ Dafür, dass die Ähnlichkeit niemanden in der Redaktion im Vorfeld aufgefallen ist, entschuldigte sich die Sprecherin ebenfalls.
Eine strafrechtliche Verfolgung droht dem Kandidaten im Übrigen nicht, wie oe24.at wissen will und zitiert den Sänger folgendermaßen: „Der Tatbestand im Sinne des Verbotsgesetzes würde nur dann vorliegen, wenn der Text beziehungsweise Text-Elemente des Horst-Wessel-Liedes transportiert worden wären und die Tat mit Vorsatz verwirklicht worden wäre. Beides ist nicht der Fall.“