Helene Fischer: Klage wegen Double-Konzert
Eigentlich ist ja immer alles eitel Sonnenschein in der heilen Schlagerwelt. Böses macht vorm Musikantenstadl stopp, so denkt man. Doch wenn es ums Geld und vor allem um den Ruf geht, kennen auch die Schlagerstars kein Pardon, wie Helene Fischer (28) nun beweist.
Diese ging jetzt nämlich mit einer Klage gegen einen Wirt vor Gericht, der mit ihrem Namen für ein Konzert in einem Gasthof in Nordrhein Westfalen warb. Das Problem war nur, dass die Sängerin gar nicht anwesend war. Als der Helene nicht für den Gig verpflichten konnte, wich er auf ein Double aus, machte dies aber auf den Werbeplakaten angeblich nur ungenügend kenntlich, indem er Double wohl deutlich kleiner schreiben ließ, als den Namen selbst.
Fischers Anwalt Jens Michow erkärte gegenüber Bild: „Es wurde bewusst der Versuch unternommen, beim flüchtigen Betrachter den Eindruck zu erwecken, dass tatsächlich Helene Fischer auftreten werde. Leider haben die Beklagten alle ihnen unterbreiteten Vergleichsvorschläge abgelehnt, sodass das Klagverfahren unausweichlich war.“ Also zog man vors Amtsgericht, Fischer gewann, doch der Wirt, dem außerdem Schadensersatzforderungen drohen, hat bereits Berufung eingelegt.