Keine verkürzte Haftstrafe für Cameron Douglas
Da halfen keine Reuebekenntnisse und auch kein Bittschreiben vom berühmten Vater: Michael Douglas (68) Sorgenkind Cameron (34) darf seine Haftstrafe nicht verkürzen, sein Antrag wurde abgelehnt. Der Richter zeigte keinerlei Gnade für den Promi-Sohn.
Laut E! News muss der Spross der Schauspiel-Legende noch bis Anfang 2018 hinter schwedischen Gardinen sitzen. 2010 war der 34-Jährige wegen Besitzes von Heroin und Drogenhandel verhaftet worden. Da er sich den Ermittlern gegenüber sehr kooperativ zeigte, wurden zuerst nur milde fünf Jahre Haft angesetzt. Circa ein Jahr später verdoppelte sich jedoch seine Haftstrafe fast, als man ihn mit Drogen im Gefängnis erwischte und er sich weigerte zuzugeben, wie er in Besitz der Schmuggelware gelangt war. Obwohl Camerons Verteidiger Paul Shechtman damals von einer "schockierend langen" und "vielleicht sogar der härtesten Strafe, die ein Gefängnisinsasse jemals für den Vorwurf des Drogenbesitzes erhalten habe" sprach, beurteilten verschiedene Richter das Strafmaß für absolut angemessen. Grund dafür ist vor allem seine Uneinsichtigkeit. Er soll schließlich kürzlich wieder Drogen konsumiert haben und daher jetzt in Einzelhaft versetzt worden sein. Michael Douglas wird also auch weiterhin ohne seinen Sohnemann auskommen müssen.