Ha! Fotograf kann nicht gegen Justin Bieber klagen
Bei Justin Bieber (20) ist die Liebe ein allumfassendes Gefühl. Nein, nicht gegenüber seiner On/Off-Flamme Selena Gomez (21), sondern für seine allerliebste Partydroge auf der Welt, Sizzurp. Ihr hat er jetzt sogar einen arg schmalzigen Song gewidmet. Wenn Justin sich aber weder der Musik noch seiner Freundin oder Gute-Laune-Machern widmet, dann gerät er gerne in Konflikt mit dem Gesetz. Zuletzt wurde ihm vorgeworfen, einen seiner Bodyguards dazu angestiftet zu haben, tätlich gegen einen Fotografen vorzugehen. Die zuständige Richterin hat nun entschieden, dass die Beweise hierfür nicht ausgereicht hätten.
Jeffrey Binion, der potenzielle Kläger, konnte das Gericht in Miami nicht davon überzeugen, dass Justin tatsächlich seinen Bodyguard Hugo Hesny angewiesen hätte, ihn unsanft aus der Nähe des Popstars zu schaffen. Richterin Sarah Zabel erklärte laut Radar Online: "Jeffrey Binion hat es nicht geschafft, schlüssig darzulegen, dass hier eine begründete Basis für eine Schadensersatzforderung bestünde." Somit sei er auch nicht berechtigt, eine solche gegenüber Justin zu erheben.
Da hat der Gute aber einmal wieder mehr Glück als Verstand gehabt. Mal sehen, wie es da mit einem anderen, bereits laufenden Gerichtsverfahren für Justin ausgehen wird: Nachdem er im Januar bei einem illegalen Autorennen verhaftet wurde, steht eine Entscheidung über die Schwere seiner Strafe noch aus.
Bei so viel Trubel habt ihr euch zur Abwechslung ein ganz einfaches Quiz über den "Baby"-Sänger verdient: