Böhmermann-Erdogan-Affäre: 1. Verfahren beginnt im November
Es war der Aufreger im Frühjahr 2016: TV-Star Jan Böhmermann (35) präsentierte in seiner Sendung Neo Magazin Royale ein sogenanntes "Schmähgedicht" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan, in dem er sich mit Kritik an dessen Politik nicht sonderlich zurückhielt. Doch das Staatsoberhaupt fand den komödiantischen Auftritt nicht sehr wichtig und ging gerichtlich dagegen vor. Nun steht auch der erste Gerichtstermin fest.
Am 2. November wird im Landgericht Hamburg über die Unterlassungsklage gegen Jan Böhmermann wegen des Gedichts verhandelt, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Recep Tayyip Erdoğan will damit erwirken, dass keine Passagen des Schriftwerks mehr wiederholt werden dürfen. Es hatte bereits ein Eilverfahren gegeben – durch eine einstweiligen Verfügung wurden einige Äußerungen aus dem Stück verboten. Die Entscheidung des Prozesses wird diese Regelung dann ersetzen. Mit einem Urteil am ersten Tag ist allerdings nicht zu rechnen.
Die Verhandlung betrifft übrigens nicht das Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eines Staatsoberhauptes. Dem geht die Mainzer Staatsanwaltschaft weiter nach – und dieses Verfahren könnte ernsthaftere Konsequenzen für Jan nach sich ziehen.
Auch Superstar Taylor Swift (26) musste kürzlich vor Gericht erscheinen. Erfahrt im Video alle Details.