Presseklage: Gericht gibt Herzogin Meghan teilweise recht
Darüber dürfte sich Herzogin Meghan (39) sicher freuen! Nachdem ihr Vater Thomas (76) 2018 nicht zu ihrer Hochzeit mit Prinz Harry (36) erschienen war, schrieb die Schauspielerin dem 76-Jährigen einen persönlichen Brief. Anstatt die Worte seiner Tochter aber für sich zu behalten, übergab der US-Amerikaner das Schriftstück britischen Journalisten, die anschließend Auszüge aus dem Brief veröffentlichten. Dagegen reichte das Mitglied der britischen Königsfamilie vor knapp zwei Jahren Klage ein. Im Prozess gegen die Zeitungsgruppe Associated Newspapers konnte Meghan nun einen Teilerfolg erringen!
Meghan hatte wegen der Verletzung ihrer Privatsphäre und ihres Urheberrechts vor einem Londoner Gericht geklagt. Die Argumente ihrer Anwälte in Bezug auf die Verletzung ihrer Privatsphäre scheinen die Richter schließlich überzeugt zu haben: Sie willigten ein, auf ein Hauptverfahren mit Zeugenaussagen zu verzichten. Damit bleiben der Mutter eines Sohnes nun weitere Anhörungen erspart: "Die Klägerin hatte die nachvollziehbare Erwartung, dass die Inhalte des Briefes privat bleiben würden", heißt es unter anderem in der Erklärung des Gerichtes.
Die Frage, ob auch Meghans Urheberrecht durch die Veröffentlichung ihres Briefes an ihren Vater verletzt wurde, bleibt allerdings weiterhin ungeklärt. Obwohl der zuständige Richter erklärte, dass er auch in diesem Punkt eine Rechtsverletzung als gegeben sehe, müsse noch überprüft werden, ob Meghan tatsächlich alleinige Urheberin des Briefes sei.