Nach Klage von Freizeitpark: Jetzt klagt Taylor Swift zurück
Taylor Swift (31) weiß sich zu wehren! Anfang des Monats hatte ein US-amerikanischer Freizeitpark namens Evermore Park die Musikerin wegen Markenrechtsverletzung verklagt. Der Titel ihres jüngsten Albums "Evermore" habe dem Vergnügungspark geschadet, da dessen gleichnamige Onlinepräsenz und Merchandising-Artikel deshalb weniger genutzt würden, behaupteten die Kläger. Schon zuvor bezeichneten Taylors Anwälte diese Vorwürfe als "unseriös und haltlos". Jetzt lassen sie Taten folgen und kontern mit einer saftigen Klage gegen die Parkinhaber!
Taylor und ihr Rechtsbeistand scheinen nämlich auch Einiges gegen die Betreiber in der Hand zu haben. Die Parkinhaber sollen nämlich schon seit Jahren Taylors Lieder auf ihrem Gelände abspielen – und das ohne Lizenz. Deshalb reichte die Künstlerin jetzt die besagte Klage wegen unerlaubter Musiknutzung ein, berichtet das Musikmagazin Rolling Stone. Das Pikante daran: Eigentlich habe sie schon seit 2019 versucht, diese Angelegenheit außergerichtlich zu klären, doch die Parkinhaber hatten jegliche Kontaktaufnahme ignoriert. Nachdem diese nun kürzlich Anklage gegen sie erhoben hatten, wählt sie nun auch den harten Weg über den Gerichtssaal.
Inzwischen soll der Freizeitpark-Betreiber sogar schon reagiert haben. Er wolle rückwirkend eine Lizenz für die Verwendung der Werke der 31-Jährigen von 2018 bis 2021 haben. Nach den jüngsten Ereignissen ist allerdings stark zu bezweifeln, dass dieser Deal noch zustande kommen wird.