Ermittlungen gegen Amber Heard? Jetzt sprechen ihre Anwälte!
Muss Amber Heard (35) nun sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen? Die Schauspielerin beschuldigte ihren Ex Johnny Depp (57) im Rahmen eines Verleumdungsprozesses unter Eid, das gemeinsame Penthouse im Jahr 2016 zertrümmert und sie mit einem Telefon geschlagen zu haben. Die Bodycam-Videos der an dem Abend anwesenden Polizisten zeigten aber ein aufgeräumtes Apartment. Darum sollen Amber nun bis zu vier Jahren Haft wegen Meineides drohen – ihre Anwälte dementieren das aber!
Wie Radar berichtet, behaupten Ambers Anwälte, dass das Los Angeles Police Department gar keine Ermittlungen wegen Meineides gegen ihre Mandantin führen würde. Aus diesem Grunde drohe ihr logischerweise auch keine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren. "Die Verjährungsfrist für Meineid in Kalifornien beträgt drei Jahre und ist schon lange abgelaufen, sodass eine Untersuchung, eine Anklage, eine Verurteilung oder eine Freiheitsstrafe unmöglich sind", soll Ambers Anwältin Elaine Bredehoft argumentiert haben.
Wie es nun für die Blondine und den Fluch der Karibik-Star weitergeht, bleibt abzuwarten. Sollte sich aber herausstellen, dass die Beauty gelogen und Beweise manipuliert hat, könnte das ziemlich schlecht für sie ausgehen – insgesamt 50 Millionen US-Dollar müsste sie dann im schlimmsten Fall an ihren Ex zahlen.