Britney Spears' Ex darf Stalking-Opfer nicht kontaktieren
Britney Spears' Ex darf Stalking-Opfer nicht kontaktierenNapa County Dept of Corrections / MEGAZur Bildergalerie

Britney Spears' Ex darf Stalking-Opfer nicht kontaktieren

- Eyka Nannen
Lesezeit: 1 min

Im Stalking-Fall um Jason Allen Alexander (41) gibt es einen Beschluss. Einst war er als Ehemann von Britney Spears (41) bekannt geworden: Die Blitzehe mit der Sängerin hatte ganze 55 Stunden gehalten. In den vergangenen Jahren macht Jason immer wieder mit Negativschlagzeilen auf sich aufmerksam. So hatte er beispielsweise Britneys Hochzeit mit einer Waffe gestürmt und war wegen Stalkings einer Frau verhaftet worden. Nun wurde ein Urteil gegen Jason verhängt.

Er soll einer Frau auf dem Parkplatz eines Fitnessstudios nachgestellt und sie zudem mit Nachrichten und Anrufen belästigt haben. Vor Gericht wurde er nun angewiesen, sich vollständig von der Frau fernzuhalten. Wie TMZ berichtet, darf er sie nicht mehr kontaktieren und in den sozialen Medien auch nichts über sie schreiben. Das gilt erst mal bis August 2024 – dann soll die nächste Anhörung stattfinden.

Wegen des Vorfalls hatte Jason kurzzeitig in Haft gesessen. Er wurde nach der Anzeige festgenommen und in ein Gefängnis in Tennessee gebracht. Es ist nicht der erste Gefängnisaufenthalt von Britneys Ex: Wegen Hausfriedensbruchs und Körperverletzung hatte er bereits 64 Tage in Untersuchungshaft gesessen.

Britney Spears, Sängerin
Instagram / britneyspears
Britney Spears, Sängerin
Jason Allen Alexander bei der Fashion Week in Culver City im Oktober 2005
Getty Images
Jason Allen Alexander bei der Fashion Week in Culver City im Oktober 2005
Jason Allen Alexander mit zwei Frauen im Dezember 2006
Getty Images
Jason Allen Alexander mit zwei Frauen im Dezember 2006
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