Erste Anhörung: Lea McSweeney verklagt Andy Cohen und Bravo
Es kommt Bewegung in den Fall: Vor einem Gericht in New York wurden kürzlich die Argumente eines Anwalts angehört, der Andy Cohen (56), den Fernsehsender Bravo sowie dessen Mutterkonzern NBC Universal vertritt. Im Zentrum steht die Klage der ehemaligen Real Housewives of New York City-Darstellerin Leah McSweeney (42), die in zwei Staffeln der Show mitwirkte. Sie wirft den Produzenten Page Six zufolge vor, ihre Alkoholkrankheit gezielt instrumentalisiert zu haben, um die Einschaltquoten in die Höhe zu treiben. Laut Leah hätten die Verantwortlichen bewusst versucht, sie in einen Rückfall zu treiben – obwohl ihnen ihre Vorgeschichte mit Sucht und psychischen Problemen bekannt war. Ziel sei es gewesen, vor laufender Kamera einen emotionalen Zusammenbruch zu provozieren.
Doch damit nicht genug: Die Designerin erhebt weitere schwere Vorwürfe gegen Moderator Andy, darunter angeblichen Kokainkonsum mit seinen Lieblings-"Housewives" und die Vergabe beruflicher Vorteile an befreundete Mitarbeitende. Ein ranghoher Produzent soll zudem unerwünschte intime Fotos an Angestellte verschickt haben. Die Anwälte von Andy und Bravo plädieren für eine Abweisung der Klage und argumentieren, dass das Verhalten der Produzenten unter die durch die US-Verfassung garantierte Redefreiheit falle. Adam Levin, der die Gegenseite vertritt, erklärte vor dem Manhattan Supreme Court, dass sämtliche Interaktionen zwischen Leah und den Produzenten – selbst jene abseits der Kamera – darauf abgezielt hätten, eine bestimmte Botschaft für das Publikum zu formen. Dies sei durch den ersten Verfassungszusatz geschützt.
Andy hatte bereits im Mai die Ablehnung der Klage gefordert. Da die Entscheidung weiterhin ausstand, stellte er im August einen Antrag, das Verfahren zumindest vorübergehend auszusetzen und die Beweisaufnahme gegen ihn zu pausieren. Er begründete dies mit der "außerordentlich langen, komplexen und weitreichenden" Klageschrift von Leah, die eine gründliche Prüfung verlange. Laut Gerichtsdokumenten, die People vorliegen, lehnte der Richter den Antrag jedoch ab: Andy und Bravo hätten "keinen triftigen Grund für eine Aussetzung der Ermittlungen bis zur Entscheidung über den Antrag auf Klageabweisung vorgebracht." Damit ging das Verfahren in die nächste Runde.