Rebel Wilson verliert Verleumdungsklage gegen "The Deb"-Trio
Rebel Wilson (44) hat einen bedeutenden juristischen Rückschlag erlitten: Die Bemühungen der Schauspielerin, die Verleumdungsklage der Produzenten ihres Films "The Deb" abzuweisen, wurden von einem Gericht in Los Angeles abgelehnt, wie Deadline berichtet. Richter Thomas D. Long entschied, dass Wilsons Aussagen nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt seien. "Da das Gericht feststellt, dass es sich bei den Aussagen nicht um geschützte Aktivitäten handelt, die Gegenstand eines Anti-SLAPP-Antrags sind, geht das Gericht nicht zum zweiten Teil der Analyse der Wahrscheinlichkeit eines Obsiegens der Klägerinnen in der Sache über", ließ der Jurist verlauten und fügte hinzu: "Dementsprechend wird der Anti-SLAPP-Antrag hiermit abgelehnt."
Die Klage wurde von den Produzenten Amanda Ghost, Gregor Cameron und Vince Holden eingereicht, nachdem Rebel im Juli schwere Vorwürfe gegen sie auf Instagram erhoben hatte. In dem besagten Video beschuldigte sie die Produzenten, Gelder aus dem Projekt veruntreut und die Produktion absichtlich sabotiert zu haben. Zudem behauptete sie, dass einer der Produzenten eine der Hauptdarstellerinnen sexuell belästigt habe. Die Produzenten wiesen diese Anschuldigungen entschieden zurück und reichten eine Klage wegen Verleumdung ein. Die Pitch Perfect-Bekanntheit konterte mit einer Gegenklage.
Abseits des juristischen Trubels läuft es für Rebel mehr als rund. Im September gab die 44-Jährige ihrer Partnerin Ramona Agruma im Rahmen einer romantischen Zeremonie auf Sardinien das Jawort. Die beiden Frauen sind bereits seit über zwei Jahren ein Paar und mittlerweile auch Eltern einer gemeinsamen Tochter, die auf den Namen Royce hört.