Rihannas Beziehungsstatus sorgt vor Gericht für Verwirrung
Rihanna (36) und A$AP Rocky (36) sorgen mit ihrem Beziehungsstatus für Verwirrung – diesmal aber nicht etwa in der Boulevardpresse, sondern vor Gericht. Während der Rapper bereits im Juni 2023 bei einem Auftritt von seiner "Ehefrau" sprach, scheint im Moment wieder völlig unklar, ob die beiden tatsächlich verheiratet sind, wie Gala berichtet. Für Klarheit hätte jetzt eine Einleitungskonferenz zu seinem anstehenden Gerichtsprozess sorgen können, doch selbst der Anwalt des gebürtigen New Yorkers gab auf die Frage des Richters lediglich zurück: "Ich weiß es nicht." Der Beziehungsstatus der beiden Weltstars ist für den Prozess relevant, da Rihanna als offizielle Ehefrau von ihrer Aussagepflicht befreit wäre. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte sie als Zeugin geladen werden, um gegen ihren Partner auszusagen.
Der Hintergrund zum Prozess ist ernst: Der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Rakim Athelaston Mayers heißt, muss sich ab dem 21. Januar 2025 wegen Körperverletzung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im November 2021 auf seinen ehemaligen Freund Terell Ephron, bekannt als A$AP Relli, geschossen zu haben. Dafür drohen ihm im schlimmsten Fall bis zu 24 Jahre Haft. Ob Rihanna im Gerichtssaal erscheinen wird, auch wenn sie eventuell nicht selbst befragt werden soll, ist laut dem Verteidiger des 36-jährigen Rappers jedoch noch unklar: "Das ist eine Familienentscheidung, die sie selbst treffen müssen", betonte er gegenüber der Presse.
Rihanna und A$AP Rocky führen seit vielen Jahren eine Beziehung im Rampenlicht. Nach der Geburt ihrer beiden Söhne – RZA im Mai 2022 und Riot im August 2023 – spekulierten Fans monatelang über eine mögliche Verlobung oder Hochzeit. Besonders das Musikvideo zu A$AP Rockys Song "D.M.B.", in dem die beiden eine symbolische Vermählung inszenieren, hatte für Gerüchte gesorgt. Dennoch bleibt ihre private Lebenssituation nebulös, wie die aktuellen Ereignisse nun erneut zeigen: "Wenn sie rechtmäßig verheiratet sind, ist sie seine Frau. Wenn nicht, sollten wir von einer Lebensgefährtin sprechen", fasste der Richter das Dilemma nüchtern zusammen.