Medizinische Unterlagen von Gene Hackman werden versiegelt
Gene Hackman (✝95) und seine Frau Betsy Arakawa wurden Ende Februar tot in ihrem gemeinsamen Haus in Santa Fe, New Mexico, aufgefunden. Nun hat ein Richter entschieden, dass Bilder und medizinische Berichte über den Tod des Paares vorerst nicht veröffentlicht werden dürfen. Wie unter anderem Page Six berichtet, erfolgte die Entscheidung auf Antrag eines Vertreters des Nachlasses des Schauspielers und der Pianistin, der argumentierte, dass das Recht der Familie auf Privatsphäre gewahrt werden müsse.
Die Körper der beiden wurden am 26. Februar entdeckt – die Umstände der Todesfälle waren ungewöhnlich. Betsy starb vermutlich um den 18. Februar an Hantavirus-Pulmonal-Syndrom, verursacht durch eine Infektion mit einem rodentischen Virus. Gene litt hingegen unter fortschreitendem Alzheimer und Herzleiden. Der 95-Jährige war auf die Pflege seiner Frau angewiesen. Ohne ihre Unterstützung soll er nach Behördenangaben an den Folgen von Unterernährung gestorben sein. Ein Gerichtsverfahren zu den versiegelten Dokumenten ist für Ende März anberaumt. Der Fall hat bereits rechtliche Diskussionen ausgelöst, da in der Regel bestimmte medizinische Informationen im Zusammenhang mit öffentlichen Gesundheitsrisiken zugänglich gemacht werden.
Gene war einer der bekanntesten Schauspieler seiner Generation – durch Filme wie "The French Connection" und "Unforgiven" wurde er weltberühmt. Er hatte in den frühen 2000er-Jahren das Schauspielgeschäft verlassen, um sich zurückzuziehen. Von dort an lebte er mit Betsy abseits des Rampenlichts in New Mexico. Das Paar war seit 1991 verheiratet, ihre Beziehung wurde oft als sehr eng und liebevoll beschrieben. Gene hinterlässt drei Kinder aus erster Ehe, die jedoch nicht in seinem Testament berücksichtigt wurden – was bei einigen rechtlichen Experten Spekulationen über mögliche Erbstreitigkeiten aufwarf. Sein Nachlass ist umgerechnet über 47 Millionen Euro schwer. Betsys Erbe ist hingegen für wohltätige Zwecke vorgesehen, sofern kein direkter Nutzenempfänger mehr besteht.