

Die Urheberrechtsklage gegen Mariah Carey wurde abgewiesen
Mariah Carey (55) hat im Rechtsstreit um ihren weltberühmten Weihnachtssong "All I Want For Christmas Is You" einen Sieg errungen. In einer Gerichtsentscheidung in Los Angeles wies Richterin Monica Almadani die Klage von Andy Stone und Troy Powers ab. Sie behaupteten, der Song aus dem Jahr 1994 sei eine Kopie ihres gleichnamigen Titels von 1989. Die Kläger hatten eine Entschädigung von umgerechnet rund 18,3 Millionen Euro gefordert, doch die Richterin erkannte in ihrer Entscheidung eine "Abwesenheit von Beweisen" für die angeblichen Urheberrechtsverletzungen. Zudem seien Sanktionen gegen die beiden sowie deren Anwälte verhängt worden, da die Klage als "grundlos" eingestuft worden sei. Das geht aus Gerichtsdokumenten hervor, die People vorliegen.
Unterstützt wurde die Entscheidung durch die Analyse eines Musikologen, der zu dem Schluss kam, dass die beiden Songs sowohl textlich als auch musikalisch keine ausreichenden Ähnlichkeiten aufweisen würden. Zudem seien die verwendeten Weihnachtsklischees und die zentrale lyrische Idee bereits vor der Veröffentlichung von Andy Stones Song weit verbreitet gewesen. Die Kläger müssen nun einen Teil der Anwaltskosten von Mariah übernehmen. Bereits im Juni 2022 wurde eine Klage von ihnen gegen die Sängerin abgewiesen. Die Musikerin äußerte sich derweil nicht öffentlich zur Klagewelle der Männer.
Der Sieg im Gerichtssaal dürfte für Mariah besonders triumphal sein, da "All I Want For Christmas Is You" längst ein Klassiker der Weihnachtstradition ist. Seit seiner Veröffentlichung ist das Lied zum festen Bestandteil der Feiertage weltweit geworden. Im Jahr 2021 knackte der Song als erste Weihnachtssingle die Marke von zwei Milliarden Streams auf Spotify. Mariah selbst betrachtet ihn als Geschenk für die Fans. In einem früheren Statement erklärte sie gegenüber dem Magazin: "Das ist unglaublich! [...] Ich bin allen Hörern auf der ganzen Welt so dankbar, die den Song Jahr für Jahr zu einem Teil ihrer Weihnachtstradition gemacht haben."