Christina Block wegen Verdachts auf Entführung angeklagt
Christina Block (51) wird beschuldigt, in der Silvesternacht 2023/2024 die Entführung von zwei ihrer Kinder veranlasst zu haben. Diese leben bei ihrem Vater, dem Ex-Mann der Steakhaus-Erbin, in Dänemark. Bereits seit über einem Jahr wird in dem Vorfall ermittelt und laut Bild wird jetzt Anklage erhoben – auch gegen Christina selbst. Demnach klagt die Staatsanwaltschaft Hamburg die Unternehmerin und sechs weitere Personen wegen des Verdachts auf Kindesentführung an. Einer der Beschuldigten soll zudem ihr derzeitiger Lebensgefährte sein. Christina wird der Beihilfe beschuldigt, weiteren Tatverdächtigen wird vorgeworfen, den Vater niedergeschlagen und die Kinder dann gewaltsam entführt zu haben. Der Tochter sollen sogar die Hände gefesselt und der Mund zugeklebt worden sein.
Weitere Details der Anklageschrift enthüllen, dass die beiden Minderjährigen in einem Wohnwagen nach Pforzheim in Baden-Württemberg gebracht worden seien, wo sie von ihrer Mutter abgeholt wurden. Unter den Angeklagten ist auch ein Beteiligter, der bereits vergangenen November auf Zypern verhaftet und in eine U-Haftanstalt in Hamburg gebracht wurde. Zusätzlich ist einer der Sicherheitsbeamten angeklagt, der Christinas Haus in der Hafenstadt bewachte – angeblich um die Kinder an einer Flucht zu hindern. Derzeit soll noch nach fünf weiteren Verdächtigen international gefahndet werden.
Der Fall um Christina ging Anfang vergangenen Jahres durch die Medien. Grundlage der angeblichen Entführung ist wohl ein Sorgerechtsstreit, den die 51-Jährige und ihr Ex-Mann schon länger führen. Dieses liegt derzeit noch beim Vater. In den vergangenen Jahren kämpfte Christina immer wieder erfolglos um das Sorgerecht. Ihren Kampf aufzugeben ist aber nach wie vor keine Option, wie sie im Januar 2025 in einem Interview mit RTL betonte: "Es darf nicht so bleiben und es wird auch nicht so bleiben, dass eine Mutter ihre Kinder nicht sieht." Nicht nur sie, sondern auch ihr Vater leidet sehr unter der Situation und der räumlichen Trennung.