Kautionsantrag abgelehnt: P. Diddy muss in Haft bleiben
P. Diddy (55) muss weiterhin im Gefängnis bleiben. Nach einem wochenlangen Prozess ist das Urteil im Verfahren des Musikmoguls gefallen: Der Musiker wurde von den Hauptvorwürfen freigesprochen, jedoch in zwei Anklagepunkten schuldig gesprochen. Seit über neun Monaten sitzt der 55-Jährige mittlerweile in einem Gefängnis in Brooklyn und hatte nun gehofft, bis zu seiner Strafmaßverkündung im Oktober freizukommen. Trotz der Bemühungen seiner Verteidigung, eine Kaution in Höhe von einer Million US-Dollar zu stellen, entschied Richter Arun Subramanian laut TMZ, dass Diddy weiter in Haft bleiben muss.
Wie das US-amerikanische Magazin berichtet, habe sich der Richter gegen eine Kaution entschieden, da bei P. Diddy die Gefahr einer möglichen Flucht und Gewaltanwendung bestehe. Der Musiker muss sich nun wohl noch gedulden und hinter Gittern auf sein Strafmaß warten. Nach der Urteilsverkündung war er sich laut Medienberichten sicher gewesen, "nach Hause" zu kommen. Doch laut TMZ steht die Entscheidung des Richters fest: Die Möglichkeit einer Kaution wurde abgelehnt.
Hintergrund des Strafverfahrens sind zahlreiche Vergehen, die dem gefallenen Musikmogul vorgeworfen wurden. Vor Gericht konnte Diddy sich gegen die schwerwiegendsten Anklagen – organisierte Kriminalität und sexuellen Menschenhandel – durchsetzen. Er wurde jedoch in zwei Punkten nach dem Mann Act, einem Gesetz gegen grenzüberschreitende Prostitution, schuldig gesprochen. Während der Verhandlung war die Jury offenbar recht schnell in ihrer Entscheidungsfindung.