Herzogin Meghans "Rachsucht": Palastpersonal lebt in Angst
Schon fünf Jahre ist es her, dass Herzogin Meghan (44) und Prinz Harry (40) dem Palast den Rücken kehrten, doch die Erinnerungen an die Zeit davor sind alles andere als verblasst. Ehemalige Angestellte sprechen bis heute hinter vorgehaltener Hand von der "Duchess of Difficult" (dt.: schwierige Herzogin) – einer Chefin, die hohe Ansprüche stellte und ihre Mitarbeiter regelmäßig drangsalierte. Königshaus-Korrespondent Valentine Low berichtete bereits 2021 öffentlich von diesen Vorwürfen und ließ offenbar stark verängstigte Menschen anonym zu Wort kommen. Sie beschrieben Meghan als "unendlich rachsüchtige" Person, der sie auch nachträgliche Vergeltungsaktionen zutrauen würden.
Ein Palastmitarbeiter bestätigte jüngst gegenüber Bild, dass einige Ex-Mitarbeiter psychisch stark unter der Zusammenarbeit mit Meghan gelitten hätten. Laut weiteren Berichten bezeichnen sich manche sogar als Mitglieder eines "Sussex Survivor Clubs" (dt.: Club der Sussex-Überlebenden) – einigen der Betroffenen seien posttraumatische Belastungsstörungen diagnostiziert worden. Die Vorwürfe führten zu einer internen Untersuchung des Palasts, deren Ergebnisse jedoch bis heute nicht veröffentlicht worden sind. Offenbar sitzen die emotionalen Wunden des Personals noch tief, und nicht nur sie fürchten mögliche Enthüllungen oder Racheaktionen der Herzogin.
Auch innerhalb der königlichen Familie scheint die Sorge nicht geringer. Insbesondere König Charles III. (76) soll die Vorstellung eines Enthüllungsbuches Meghans belasten, da ein solches Werk weitere Imageschäden anrichten könnte. Während Prinz Harry mit seiner eigenen Biografie bereits 2023 Schlagzeilen machte, sei Meghan jederzeit in der Lage, nachzuziehen, heißt es. Böse Zungen behaupten gar, sie sei für ihren luxuriösen Lebensstil möglicherweise auf neue Einnahmequellen angewiesen. Ob Meghan tatsächlich ein derartiges Werk plant oder nicht, bleibt unklar. Doch die Spannungen zwischen dem Königshaus und der ehemaligen Schauspielerin scheinen auch fünf Jahre nach ihrem Palastabgang unvermindert anzuhalten.