Kein Knast für Franjo Pooth
Na gut, wir geben es ja zu: Da haben wir wohl etwas durcheinander gebracht.
Franjo Poth ist gar nicht zu einem Jahr Haft verurteilt worden, nein, es war lediglich ein Jahr auf Bewährung.
Seine Anwälte von einer Hamburger Medienkanzlei nehmen das jedenfalls in einer Klageandrohung an die Promiflash-Redaktion ganz genau:
Jaja – Ihr habt ja Recht. Also, hier jetzt nochmal im Klartext: Der Ehemann von Verona Poth, ihres Zeichens Werbeikone und frühere Feldbusch, muss nicht hinter Gitter.
Außerdem ist Franjo lediglich wegen „Untreue, Bestechung, Vorteilsgewährung und fahrlässiger Insolvenzverschleppung [...] für schuldig befunden worden“. Wir hatten leider noch fälschlicherweise Steuerhinterziehung unterstellt – nochmal sorry! Aber bei so vielen Straftaten kann mal doch mal durcheinanderkommen, oder? ;-)