Michael Jackson nun doch offiziell Mordopfer
Nachdem die polizeilichen Ermittlungen im Fall Michael Jackson (†50) abgeschlossen waren, wurde jetzt die Sterbeurkunde der Poplegende doch noch geändert.
Bisher war auf diesem Dokument als Todesursache einfach nur „akute Propofol-Vergiftung“ zu lesen gewesen. Jetzt wurde der Zusatz „infolge einer intravenösen Injektion durch einen Dritten“ ergänzt. Damit steht in der Todesurkunde Jacksons jetzt „homicide“, also Mord. Dennoch ist es unwahrscheinlich, dass der Leibarzt Dr. Conrad Murray (56), der dem King of Pop die tödliche Dosis Propofol injizierte, für einen Mord belangt werden kann. Er wird wohl wegen fahrlässiger Tötung angeklagt werden.
Bis der Prozess allerdings entschieden sein wird, wird es wohl noch einige Zeit dauern. Erst dann werden Familie, Freunde und Fans endlich zur Ruhe kommen können.