Conrad Murray bald schon wieder frei?
Der Prozess um den Tod von Michael Jackson (†50) dominierte die letzten Monate die Medien. Nach einer schwierigen Beweisfindung kam es gestern nun endlich zu einem Urteil im Fall Dr. Conrad Murray (58). Der einstige Leibarzt des King of Pop wurde wegen fahrlässiger Tötung gemäß der Höchststrafe zu vier Jahren Haft verurteilt!
Bei der Frage, ob dem Mediziner mit dem Rechtsspruch eine gerechte Strafe widerfährt, ist ein wichtiges Detail zu beachten: In Amerika bedeutet Gefängnis nicht gleich Gefängnis. Man unterscheidet dort zwischen „Prison“ und „Jail“. Verurteilte Straftäter sitzen ihre Haftzeit in der Regel im „Prison“ ab. Der Aufenthalt im „Jail“ hingegen kann mit der in Deutschland üblichen Untersuchungshaft gleichgesetzt werden. Die Polizei in Kalifornien weiß mittlerweile vor lauter Übeltätern schon nicht mehr, wohin mit den Verurteilten. Deshalb darf Conrad Murray seine Zeit im „Jail“ absitzen. Ein Aufenthalt dort ist meist angenehmer als in einem „richtigen“ Gefängnis mit Schwerverbrechern. Besonderer Haken an der Sache: Die Insassen werden in vielen Fällen noch vor Ende der Haftzeit wieder entlassen.
Wie TMZ berichtet, wird Murray vermutlich nur für zwei Jahre hinter Gitter wandern. Mit diesem Hintergrund ist die Frage nach der Gerechtigkeit und der möglichen Genugtuung für Jackos Familie noch einmal neu zu überdenken. Es wurde zwar offiziell die Höchststrafe verhängt, inwieweit der Arzt diese allerdings ableisten muss, bleibt abzuwarten.