"Gehört" Kay One bald wieder Bushido?
Dass Bushido (33) derzeit mit seinem einstigen Schützling Kay One (27) im Klinsch liegt, ist bekannt.
Angefangen hatte alles mit der Löschung der Videos des Rappers von Bushidos offiziellem YouTube-Kanal und dem darauffolgenden Statement Kay One stehe nicht mehr länger bei Bushidos Label „ersguterjunge“ unter Vertrag. Und obwohl Letzterer betonte, dass seine Türen immer offen stehen würden, legte der Nachwuchsrapper innerhalb kürzester Zeit nach und machte seinem Ärger über die momentane Situation auf einer Online-Plattform Luft. Ob Kay One zu diesem Zeitpunkt schon wusste, dass Bushido sich die Rechte an seinem Künstlernamen sichern möchte? Denn wie Spit-TV.de jetzt berichtet hat der 33-Jährige laut dem Register des deutschen Patent- und Markenamtes mit seiner „ersguterjunge GmbH“ Anfang des letzten Monats die Wortmarke Kay One sichern lassen. Sollte Bushido mit diesem Antrag Erfolg haben, müsste sich Kay One fortan anders nennen. Der Antragsteller selbst hat schon vor vier Jahren seinen eigenen Namen schützen lassen und möchte nun offenbar auch die Rechte an Kay Ones.
Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit wird sich jedoch noch hinziehen, denn ein solches Verfahren dauert unter Umständen mehrere Monate. Kay One äußerte sich bis dato noch nicht zu den aktuellen Geschehnissen.