Urteil im Fall Fritz Wepper gegen Atze Schröder
Im Fall Fritz Wepper (71) gegen Atze Schröder (47) hat das Landgericht München nun ein Machtwort gesprochen und ein Urteil gefällt, das beiden Parteien nur bedingt gefallen wird. Denn weil der Komiker sich in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz (43) über Weppers Liebesleben und die frühere Beziehung zu der deutlich jüngeren Susanne Kellermann (31) geäußert hatte, hatte dieser eine einstweilige Verfügung erwirkt und forderte für Äußerungen, die Atze in seinem Programm "Schmerzfrei" von sich gab, ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro.
Das Gericht hob die einstweilige Verfügung wegen der Aussagen bei Lanz nun teilweise auf, dennoch darf Atze unter anderem keine Bemerkung mehr über Reaktionen des Bühnenpublikums auf Wepper machen, wie Spiegel Online berichtet. Letzterer trägt nach dem Beschluss nun auch drei Fünftel der Verfahrenskosten, während Schröder zwei Fünftel der Kosten übernehmen muss. "Satire kann Kunst sein; nicht jede Satire ist jedoch Kunst", begründete das Gericht das Urteil, gegen das beide Parteien jedoch noch Berufung einlegen können.