QULT vs. "Supertalent": Auftritt bleibt ungezeigt!
Ein Erfolg auf ganzer Linie für die Rapper der Band QULT! Sie traten bei der RTL-Castingshow Das Supertalent an, um ihre Musik einem großen Publikum zu präsentieren. Mit dem Endergebnis ihres Auftritts waren sie allerdings weniger zufrieden und beschlossen kurzerhand dem Sender die Ausstrahlung zu untersagen. Dafür war ihnen sogar der Gang vors Gericht recht.
Bereits Mitte Oktober hatte das Landgericht Berlin (Az: 15 O 474/13) der Show mit einer einstweiligen Verfügung die Ausstrahlung der Gesangseinlage des Duos vom 01. August dieses Jahres verboten. Der Grund für den Unmut der Band: Die Tontechnik war unzumutbar und auch Juror Dieter Bohlen (59) hat sich bei seiner Beurteilung nicht gerade wohlwollend geäußert. Vielmehr bezeichnete er den Auftritt als "aufgesetzte Rapperkacke". Uuups... Dass das den Jungs nicht gefiel, kann man nachvollziehen.
Die einstweilige Verfügung wollte RTL aber natürlich dennoch nicht einfach hinnehmen und legte Widerspruch ein. Dieser wurde in einer mündlichen Gerichtsverhandlung am 12. November vom Sender allerdings zurückgezogen und das Sendeverbot damit anerkannt. QULT-Musiker Jens Gläsker ist von dem Ausgang sehr erfreut, darf sich aber nicht im Detail dazu äußern, wie er in einer offiziellen Presserklärung bekanntgibt: "RTL wird seine Gründe dafür haben, warum wir über die Einzelheiten des Prozesses nichts sagen dürfen. Für uns zählt nur das Ergebnis." Sein Band-Kollege Dave Günther findet sogar amüsierte Worte: "Jetzt haben wir ein Lied, das keiner hören darf und einen Prozess über den wir nichts sagen dürfen". Ihren Song "Carpe Diem" dürfen die Jungs natürllich trotzdem weiterhin performen, wie ihr Anwalt klarstellt. "Die Band kann ihren selbstkomponierten Titel natürlich in jeder Weise nutzen. RTL hatte nur die Rechte an der Aufzeichnung." Na, dann kann es jetzt ja nur noch bergauf gehen.
Ob ihr echte "Supertalent"-Kenner seid, könnt ihr in unserem Quiz herausfinden.