Krass! Gericht verbietet Supertalent-Ausstrahlung
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Krass! Gericht verbietet Supertalent-Ausstrahlung

- Promiflash Redaktion
Lesezeit 2min
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Teilnehmer von Casting-Shows müssen damit rechnen, dass sie negative Kritik bekommen. Vor allem Dieter Bohlens (59) Sprüche sind berühmt berüchtigt! Dass der auch gerne Sprüche unter der Gürtellinie fallen lässt, ist bekannt. Darauf müssen sich die Kandidaten gefasst machen, die sich ihm stellen. Doch jetzt das: Die ausgeschiedene Band "Qult" erwirkte vor dem Berliner Landgericht, dass ihr Auftritt beim Supertalent vorläufig nicht gezeigt wird!

Grund für die Klage war eine Beschwerde der Band wegen der miserablen Auftrittsbedingungen bei Bohlen & co, berichtete dwdl.de. Die Band bemängelte die "nicht hinnehmbaren Auftrittsbedingungen" und bezeichnete Bohlens Kritik als "überzogen". So sei ihnen ein Soundcheck verweigert worden und die Bühnenlautsprecher wären falsch eingestellt gewesen. Ihr Rechtsanwalt Bernd Roloff teilte mit, dass sie eine Entstellung ihrer künstlerischen Leistung durch unbrauchbare technische Voraussetzungen nicht hinnehmen würden. So soll "Qult" ein 5-minütiges Lied für den Auftritt auf drei Minuten gekürzt haben und die Tontechnik "hat trotzdem den 5-Minuten-Beat eingelegt", so der Anwalt.

RTL will das Ausstrahlungsverbot jedoch nicht hinnehmen und legt deshalb Widerspruch ein, erklärt RTL-Sprecherin Anke Eickmeyer gegenüber Promiflash. "Es geht natürlich nicht, dass jeder, der mit seinem Auftritt beim Supertalent unzufrieden ist und eine Kritik bekommt, im Nachhinein Gründe sucht, um sich gegen eine Ausstrahlung zu wehren." Wir warten also gespannt ab! Offen bleibt bislang, ob sich die Band durch Bohlens Kritik in ihrem Stolz angegriffen fühlte oder ob es tatsächlich Mängel seitens RTL gab.

Dieter Bohlen, Pietro Lombardi, Oana Nechiti und Xavier Naidoo in Köln im April 2019
Getty Images
Dieter Bohlen, Pietro Lombardi, Oana Nechiti und Xavier Naidoo in Köln im April 2019
Ilka Bessin und Erich Klann
Getty Images
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