Keshas Knechtschaft: Anwalt vergleicht Vertrag mit Sklaverei
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Keshas Knechtschaft: Anwalt vergleicht Vertrag mit Sklaverei

- Promiflash Redaktion
Lesezeit: 2 min

Der Gerichtsstreit zwischen Kesha (29) und ihrem Produzenten geht in die nächste Runde. Nachdem gerichtlich beschlossen wurde, dass die Sängerin so schnell nicht aus ihrem Vertrag mit Sony kommen wird, feuerten die Anwälte der 29-Jährigen zurück: Der Knebelvertrag mit der Plattenfirma grenze an Sklaverei.

Die Verteidiger der "Tik Tok"-Interpretin fanden just harte Worte gegen den richterlichen Beschluss, dass der Popstar seinen Plattenvertrag mit Sony, trotz der Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihren Produzenten Dr. Luke (42), nicht auflösen kann. Keshas Anwalt, Mark Geragos (58), fuhr dafür schweres Geschütz auf und verglich die ohnmächtige Situation der Blondine mit Sklaverei: "Obwohl das Gericht anerkannte, dass 'Sklaverei längst nicht mehr existent ist' und man 'jemanden nicht zu der Arbeit in einer ungewollten Umgebung zwingen kann' tut das Urteil des Gerichts in der Situation von Kesha in der Angelegenheit mit Dr. Luke genau das", so heißt es im Auszug des Schreibens, das dem Us Magazine vorliegt. Das bedeutet: Das Gericht scheint die Sängerin ganz eindeutig gegen ihren Willen dazu zu zwingen, einer Arbeit nachzugehen, die sie partout ablehnt.

Kesha beschuldigt ihren Produzenten, sie sexuell missbraucht zu haben - dieser streitet jedoch alles ab. Im zähen Kampf, seither aus ihrem Vertrag zu kommen, musste sie Sängerin bisher immer herbe Rückschläge einstecken. Ob die Möglichkeit besteht endgültig aus dem Knebelvertrag zu kommen, ist noch ungewiss.

Kesha, Musikerin
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Kesha, Musikerin
Dr. Luke bei den ASCAP Awards 2014
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Dr. Luke bei den ASCAP Awards 2014
Camila Cabello und Shawn Mendes 2016
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Camila Cabello und Shawn Mendes 2016