Dumm gelaufen: Lindsay Lohan muss Baulöwe 177.000 € zahlen
Neuer Ärger für Lindsay Lohan (30): Weil die Schauspielerin im Februar 2010 nicht wie vereinbart zum Wiener Opernball erschienen ist, hat der österreichische Baulöwe Richard Lugner (83) sie vor dem Landgericht Schweinfurt verklagt - und nun einen Schadensersatz in Höhe von 145.691,17 Euro erstritten. Mit Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten sowie Zinsen soll Lindsay Lohan rund 177.000 Euro zahlen.
Die Geschichte dahinter: Wie üblich hatte sich "Mörtel" Lugner auch im Jahr 2010 eine Berühmtheit aus Hollywood zu seinem Opernball in Wien eingeladen. Dieses Mal sollte es der Ex-Kinderstar Lindsay Lohan sein - ein beliebtes Motiv der Paparazzi und als Top-Skandalnudel sicher auch ein Schlagzeilen-Garant für des Lugners Tanzvergnügen. Wie aus der Pressemeldung der Anwälte des Bauunternehmers hervorgeht, habe man auf ausdrücklichen Wunsch des "Freaky Friday"-Stars einen Privatjet von Los Angeles nach London gechartert, Kostenpunkt: 100.000 Euro! In der Mitteilung heißt es weiter: "Lindsay Lohan dürfte den Flug wohl wahrgenommen haben, erschien dann aber einfach nicht in Wien. Vereinbart war auch ein gemeinsamer Auftritt in dem Einkaufszentrum Lugner City. Hierdurch sind dem Unternehmer weitere Schäden und Kosten für Flüge, Logen-Plätze, Anzeigenschaltungen, etc entstanden." Lugner hatte sich zwar kurzerhand britische Unterstützung für den Opernball organisiert, in Form von It-Girl Katie Price (38) - Lindsay Lohan aber auch auf einen Schadensersatz von 145.691,17 Euro verklagt.
Laut Gericht kann die Gesamtsumme inklusive von Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten sowie Zinsen von rund 177.000 Euro "zurzeit gegen die Firma von Frau Lohan, die Crossheart Productions Inc. aus Los Angeles als auch die Agentur Carina Götzendörfer aus Schweinfurt und einen Mittelsmann, Amissah Charles, aus London, vollstreckt werden."
Lugner und seine LiLo - es hat nicht sollen sein... Jedoch hätte Lugner den Plan, Lindsay Lohan zum Opernball einzuladen, vielleicht gerade im Jahr 2010 doch noch einmal überdenken müssen: Es war einfach nicht ihr Jahr. Weil sie im Mai einen Gerichtstermin innerhalb ihrer Bewährungszeit versäumte, folgten eine gerichtlich angeordnete Suchtberatung und eine elektronische Fußfessel. Im Juli landete sie wegen verschiedener Verstöße gegen ihre Bewährungsauflagen sogar für zwei Wochen im Gefängnis und danach in der Entzugsklinik.
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