Prozess verloren: Bushidos Album bleibt auf dem Index!
Nicht viele Deutsch-Rapper sind so kommerziell erfolgreich wie Bushido (37). Sechs seiner sieben letzten Alben landeten in den deutschen Charts an der Spitze. Seine Videos werden auf YouTube millionenfach geklickt. Trotzdem steht die Musik des Rappers immer wieder im Mittelpunkt der Diskussion um gewaltverherrlichende und diskriminierende Texte. Das bringt Bushido und sein Label Ersguterjunge immer wieder ins Visier der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Nun scheiterte seine Klage, mit dem er eines seiner Alben wieder vom Index nehmen lassen wollte.
"Sonny Black" bleibt auf dem Index! Das 2014 erschienene Nummer-1-Album vom selbsternannten Gangsterrap-Titan Bushido darf weiterhin nicht offen in den Ladenregalen stehen oder über iTunes und Co. vertrieben werden. Bushido hatte auf seine künstlerische Freiheit plädiert, das Verwaltungsgericht Köln gab allerdings der Bundesprüfstelle recht, dass den Jugendschutz durch die Songtexte gefährdet sieht. Die Lyrics wirken "verrohend, verherrlichen einen kriminellen Lebensstil, insbesondere den Drogenhandel, und diskriminieren Frauen und homosexuelle Menschen", so die Begründung. Bei einer anderen Auseinandersetzung dieser Art ging der Rapper übrigens in der Vergangenheit als Sieger hervor. Dabei ging es um den Song "Stress ohne Grund", welcher nachträglich wieder vom Index genommen wurde.
Im aktuellen Fall hat der Anwalt von Bushido noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen und so doch noch eine Wiederveröffentlichung des Albums zu erstreiten.