Gericht klärt: Böhmermanns Schmähgedicht weiter verboten!
Mit diesem Entschluss müssen sich sowohl Recep Tayyip Erdogan (64) als auch Jan Böhmermann (37) vorerst zufriedengeben: Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) entschied kürzlich, dass das 2016 vorgetragene Schmähgedicht des Satirikers gegen das türkische Staatsoberhaupt auch weiterhin zum großen Teil verboten bleibt. Das Textstück hatte nach seiner Veröffentlichung eine Staatskrise und eine Grundsatzdiskussion darüber, wie weit künstlerische Freiheit gehen darf, ausgelöst. Nun steht für die Juristen fest: Einige Zeilen von Jan verletzen die Menschenwürde.
Ob die Streitigkeiten damit jedoch endgültig beigelegt sind? Immerhin hatte Erdogan gefordert, das Werk komplett zu verbieten. Das Hamburger Landgericht entschied daraufhin, dass diverse Passagen "ehrverletzend" seien – Böhmermann hatte dem Präsidenten der Türkei in unter anderem Geschlechtsverkehr mit Tieren und die Verwendung von Kinderpornografie angedichtet. Der ZDF-Moderator legte gegen die Entscheidung jedoch Berufung ein und pochte weiterhin auf das Recht der Satire- und Meinungsfreiheit. Nun wurde das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Wie der Vorsitzende des OGL erklärte, habe der verbotene Teil nichts mehr mit Humor zu tun, sondern schieße ganz eindeutig gegen die Würde eines Menschen.
Jan hatte angekündigt, dass er im Fall eines Verbotes sogar bereit sei, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, die höchste juristische Instanz in Deutschland. Ob er dieser Androhung nun auch Nachdruck verleihen wird, nachdem sein Einspruch abgelehnt wurde, bleibt abzuwarten.