Wegen Wohnung in New York: Madonna verliert Rechtsstreit
Rund drei Jahre wurde gestritten, nun ist endlich das Urteil gefallen. Eine Klausel im Mietvertrag verbietet es Madonna (60), dass jemand in ihrem 7,3 Millionen US-Dollar teuren Apartment wohnen darf, wenn sie selbst nicht anwesend ist. Die Queen of Pop zog in New York vor Gericht, um dagegen vorzugehen – erfolglos, wie sich jetzt herausstellt. So dürfen weder ihre Angestellten noch ihre Familie die Wohnung im Herzen der Metropole in Abwesenheit der 60-Jährigen nutzen.
Wie Page Six berichtet, hatten die Verwalter des Apartment-Komplexes in Manhattan schon 2014 die Änderung in ihrem Mietvertrag vorgenommen. Der Popstar hätte daraufhin vier Monate Zeit gehabt, die Neuerungen anzufechten. Das hatte laut des Portals ein Richter am Obersten Gerichtshof von Manhattan schon im Jahr 2017 festgestellt. Doch das habe Madonna nicht getan. Dagegen wehrten sich ihre Anwälte mit dem Argument, dass "die Klägerin als weltbekannte Künstlerin, Bühnenstar und Sängerin permanent auf Welttournee" sei. Ihre Anwesenheit könne nicht verlangt oder vorausgesetzt werden.
Das Argument zog jedoch nicht: Der Richter blieb bei seiner Meinung, Madonna habe zu spät gegen die Neuregelung Widerspruch eingelegt. Daraufhin forderte die Popsängerin Dokumente der Gegenseite ein – doch auch das wehrte das Gericht ab. Sie wolle nur Zeit schinden.