Evelyn Burdecki wird von ihrem ehemaligen Manager verklagt!
Evelyn Burdecki (30) braucht gerade starke Nerven! Aktuell kämpft die Dschungelcamp-Siegerin noch um den Let's Dance-Titel mit Tanzpartner Evgeny Vinokurov (28). Als wäre das nicht schon Belastung genug, sorgt nun ein alter Vertrag mit ihrem Ex-Management für mächtig Ärger. Die Agentur Groove Events verklagte die einstige Bachelor-Kandidatin aufgrund einer offenen Vergütung in Höhe von 7586,25 Euro. In einem Interview packt Evelyn nun aus, was hinter der Klage steckt!
Im Gespräch mit RTL legt die einstige Promi Big Brother-Kandidatin die Karten auf den Tisch. Die offene Summe soll aus ihrem Vertrag entstanden sein, den sie 2017 kurz vor der Teilnahme an der Sat.1-Reality-Show unterschrieben hatte. Angeblich habe es sich um einen heftigen Knebelvertrag gehandelt: "Ich habe unterschrieben, weil ich halt naiv war. Da standen so Sachen drin, wie Krankmeldung abgeben. Das ist halt kein normaler Vertrag und ich habe den dann auch sofort gekündigt." Evelyns Anwalt Jörg Altemann habe den Vertrag wegen Sittenwidrigkeit angefochten. "Das war Ausnutzung einer jungen Künstlerin, es war keine künstlerische Freiheit gegeben", stellte er klar. Doch es kam noch schlimmer: Laut der 30-Jährigen soll ihr Ex-Manager Ricky Armando Pinto-Fernandes sie nach der Kündigung übel angegangen haben. "Ich wurde auch bedroht und teilweise beleidigt. Es wurde gesagt, ich werde in der Fernsehbranche keinen Fuß mehr fassen, er macht mich fertig und was ich denke, wer ich bin", berichtete sie.
Manager Pinto-Fernandes sieht sich im Recht, wie er gegenüber dem Sender erklärte. Nachdem Evelyn das Arbeitsverhältnis gekündigt hatte, habe er vergeblich auf den vertraglich vereinbarten Teil an ihrer PBB-Gage gewartet. "Den habe ich bis heute nicht bekommen", erläuterte er. Dass die Vereinbarung mit Evelyn sittenwidrig gewesen sein könnte, bestreitet er: "Ich habe im ersten Jahr auch viel in sie investiert, Reisen, Hotels und Auftritte bezahlt. Da sind 30 Prozent Gagen-Anteil völlig ok." Die angeblichen Bedrohungen habe es ebenfalls nie gegeben und seien "Blödsinn". Ob Evelyn die knapp 7.600 Euro bezahlen muss oder nicht, wird nun vor Gericht entschieden.