Nach Angriff: Fräulein Menke darf sich Sängerin nicht nähern
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Nach Angriff: Fräulein Menke darf sich Sängerin nicht nähern

- Promiflash Redaktion
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Kehrt jetzt Ruhe ein im Streit zwischen Fräulein Menke (58) und Markus Mörl (59)? Anfang Juli hatten die Ikonen der Neuen Deutschen Welle mit einer Auseinandersetzung für Aufsehen gesorgt: Auf einem Event gerieten die Sänger in Streit, weil er sie vom Betreten der Bühne abhalten wollte – daraufhin ging Fräulein Menke auf seine Freundin Yvonne König (48) los. Diese hatte nach der Handgreiflichkeit Strafanzeige gestellt. Nun entschied ein Gericht, dass Fräulein Menke sich von Yvonne fernhalten muss.

Wie Bild berichtet, erließ das Amtsgericht Hamburg-Harburg am vergangenen Donnerstag eine einstweilige Anordnung gegen die 58-Jährige. Das bedeutet, die Musikerin darf sich Yvonne mit sofortiger Wirkung nicht mehr auf 500 Meter nähern. Sollte sie diesen Abstand nicht einhalten, droht Fräulein Menke ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro beziehungsweise Ordnungshaft von sechs Monaten. Eine Entscheidung, die die "Tretboot in Seenot"-Interpretin "wirklich übertrieben" findet – sie habe keine Möglichkeit gehabt, sich zu der Sache zu äußern oder sich zu verteidigen.

"Das Ganze kommt einem Berufsverbot gleich, denn ich trete ja oft auf Festivals auf, wo auch Frau König und Markus singen [...]. Wie soll ich da hinter der Bühne immer Abstand halten? Dann bin ich ja gezwungen, wohl besser gleich zu Hause zu bleiben, bevor ich ins Gefängnis muss", kommentierte Fräulein Menke die gerichtliche Entscheidung. Ihr nächster Auftritt, für den auch Markus und Yvonne gebucht sind, findet am 12. September in Dinslaken statt.

Yvonne König und Markus Mörl im März 2019
ActionPress/Horst Galuschka
Yvonne König und Markus Mörl im März 2019
Fräulein Menke und Markus bei einem Auftritt 2009 in Dresden
ActionPress/ Andreas Weihs
Fräulein Menke und Markus bei einem Auftritt 2009 in Dresden