Eheverträge sind bei "Hochzeit auf den ersten Blick" normal!
Diese Regelung ist kein Einzelfall! In dieser Woche überraschte Hochzeit auf den ersten Blick-Bräutigam Alexander seine Fans mit dieser Nachricht: Im Netz verriet er, dass er und seine Braut Cindy einen Ehevertrag abgeschlossen haben. Die beiden sind nicht die einzigen Kandidaten der Kuppelshow, die eine solche Vereinbarung miteinander haben – im Gegenteil: Eheverträge sind bei "Hochzeit auf den ersten Blick" die Norm!
Das bestätigte eine Sprecherin des Senders gegenüber Promiflash. "Bei 'Hochzeit auf den ersten Blick' gehen Menschen, die sich zuvor noch nie gesehen haben, eine rechtsverbindliche Ehe ein. Der Ehevertrag garantiert, dass sich die Eheschließung im Falle eines Scheiterns der Beziehung für keinen der Beteiligten nachteilig auswirkt, zum Beispiel in Bezug auf einen nachehelichen Ehegattenunterhalt oder erbrechtliche Ansprüche", lautete die Erklärung dazu. Die Verträge würden in enger Abstimmung mit den Kandidaten im Vorfeld der Eheschließung juristisch aufgesetzt. Zudem würden Juristen den Kandidaten während der gesamten Zeit beratend zur Seite stehen. "Die genauen Vertragsdetails sind aber Sache der Ehepartner", stellte sie klar.
Im Netz erklärte "Hochzeit auf den ersten Blick"-Expertin Dr. Sandra Köhldorfer (38) bereits vor Start der sechsten Staffel, wie die Dreharbeiten des Formats ablaufen. In ihrer Instagram-Story verriet sie unter anderem, dass die Drehs mehrere Monate andauern würden. "In der Regel von März bis Oktober. Wir arbeiten aber das ganze Jahr daran", sagte sie dazu.
"Hochzeit auf den ersten Blick" immer sonntags, um 17:30 Uhr, in Sat.1