Urteil gefällt: Rechte um Udo Jürgens' Songs endlich geklärt
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Urteil gefällt: Rechte um Udo Jürgens' Songs endlich geklärt

- Promiflash Redaktion
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Nach dem Tod von Udo Jürgens (✝80) im Jahr 2014 stritten sich sein Manager Freddy Burger und seine Angehörigen um das Erbe des Star-Entertainers. Der Manager ist Präsident des Verwaltungsrates der Udo Jürgens Master AG und sah daher alle Rechte bei sich. Das wollten seine Kinder sowie seine letzte Lebensgefährtin Michaela Moritz so nicht hinnehmen und reichten deswegen Klage ein. Nach mehreren Jahren juristischer Auseinandersetzungen wurde jetzt über Udos Erbe entschieden.

Das Handelsgericht Zürich hat in zwei Gerichtsverfahren entschieden, dass die Interpretenrechte bei der Familie des Musikers liegen. Das bedeutet: Ohne deren Zustimmung dürfen nun keine Songs von dem Sänger mehr veröffentlicht werden. "Wir sind froh, dass die Sache entschieden ist. Endlich ist klar, dass sich Papas Manager die Rechte unrechtmäßig unter den Nagel reißen wollte", erklärte John Jürgens gegenüber Bild. Udos Manager äußerte sich bislang nicht.

Die Familie ist erleichtert, das Erbe im Sinne des Sängers bewahren zu können: "Wir konnten den musikalischen Nachlass unseres Vaters erfolgreich verteidigen und wir werden es weiterhin tun." Schätzungen zufolge bringen seine knapp 1000 Songs jährlich mehrere Hunderttausend Euro ein. Allein sein Song "Aber bitte mit Sahne" könne bis zu 50.000 Euro einbringen.

Helene Fischer, Sängerin
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Helene Fischer, Musikerin
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Habt ihr damit gerechnet, dass Udo Jürgens' Familie die Rechte bekommt?
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