Ghislaine Maxwell beantragt ein Wiederaufnahmeverfahren
Im vergangenen Monat wurde Ghislaine Maxwell (60) vor einem New Yorker Gericht unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken verurteilt. Sie soll in Jeffrey Epsteins (✝66) Missbrauchsskandal verstrickt gewesen sein und dem Unternehmer Minderjährige zugeführt haben. Das Strafmaß ist noch nicht bekannt, doch Maxwell könnte eine lebenslange Haftstrafe drohen. Gegen dieses Urteil geht die Geschäftsfrau nun allerdings vor: Maxwell hat ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt.
Wie Daily Mail berichtet, haben die Anwälte der 60-Jährigen am vergangenen Freitag einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren gestellt. Der Grund dafür ist einer der Geschworenen, der nach dem ursprünglichen Urteil öffentlich über den sexuellen Missbrauch in seiner eigenen Kindheit sprach. Laut Unterlagen sei dem Gericht dies vor dem Prozess nicht bekannt gewesen. Auch bei den Besprechungen mit den anderen Geschworenen sei seine Missbrauchserfahrung zur Sprache gekommen, was laut Maxwells Antrag das letztendliche Urteil beeinflusst haben könnte.
Ob Maxwells Anwälte mit ihrem Antrag auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens Erfolg haben, bleibt abzuwarten. Der zuständige Staatsanwalt hat bereits eine Anhörung gefordert, um den Aussagen des Geschworenen auf den Grund zu gehen. Sollte das Urteil gegen Maxwell bestehen bleiben, wird am 28. Juni das Strafmaß verkündet.