Schock für Christina Block: Gericht entscheidet für ihren Ex
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Schock für Christina Block: Gericht entscheidet für ihren Ex

- Kimberley Schmidt
Lesezeit 2min
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Christina Block (49) kann es nicht fassen! Die Steakhaus-Erbin machte Ende vergangenen Jahres öffentlich, dass ihr Ex-Mann zwei ihrer vier Kinder entführt haben soll. Ihre zwölfjährige Tochter und ihr achtjähriger Sohn hatten im August 2021 ein wenig Zeit bei ihm in Dänemark verbracht, aber seien nie zurückgekehrt. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte daraufhin geurteilt, dass der Vater die Kinder an die Mutter zurückzugeben muss. Bei einem weiteren Gerichtsverfahren in Dänemark wurde nun zugunsten von Christinas Ex-Mann entschieden!

Wie RTL berichtet, habe ein Gericht in dem nordeuropäischen Land die Rückführung von Christinas Kindern nach Deutschland abgelehnt. Der Nachwuchs der Tochter des "Block House“-Gründers bleibe somit in der Obhut ihres Ex-Mannes. Der 49-Jährigen selbst sei bloß ein Besuchsrecht eingeräumt worden. Dabei soll alle 14 Tage ein betreutes Treffen möglich sein. Christina sei es jedoch möglich, erneut in Revision zu gehen. Sie selbst sehe das Urteil jedoch bereits als Erfolg! "Nach anderthalb Jahren bekomme ich endlich wieder Umgang mit meinen Kindern. Ich bin auch froh, dass der Vater das nicht mehr verhindern kann und der Richter erkannt hat, dass man mich von meinen Kindern nicht noch weiter entfremden darf", äußert sie sich.

Ihr Ex-Mann Stephan Hensel behauptete jedoch in einem Interview mit Focus online, dass die Kinder auf ihren eigenen Wunsch hin bei ihm seien."Christina hat mich damals wegen Kindesentführung angezeigt. So kam es, dass unsere Kinder von der Polizei befragt wurden. Das Jugendamt sagte mir, sie müssten zurück nach Deutschland. Aber was soll man als Vater tun, wenn das offensichtlich nicht ihrem Willen entspricht?", sagte er.

Christina Block und Gerhard Delling im Januar 2023
gbrci / Future Image
Christina Block und Gerhard Delling im Januar 2023
Christina Block, Steakhaus-Erbin
ActionPress
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Christina Block in Hamburg
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