Verleumdungsklage gegen Herzogin Meghan erneut abgewiesen
Herzogin Meghan (42) kann wieder aufatmen. Die Ehefrau von Prinz Harry (39) hat in der Vergangenheit mehrfach über die britische Königsfamilie, aber auch ihre leiblichen Angehörigen ausgepackt. Ihre Halbschwester Samantha Markle (59) warf ihr vor, diesbezüglich Unwahrheiten verbreitet zu haben und verklagte sie wegen Verleumdung. Im vergangenen Juni wurde die Klage abgewiesen, doch Samantha gab nicht auf. Nun wurde die Klage allerdings erneut abgelehnt. Wie unter anderem Mirror berichtet, habe das heute die Richterin Charlene Honeywell entschieden.
Doch nicht nur das. Die Juristin legte in einer 58-seitigen Entscheidung dar, dass der Fall nie wieder vor Gericht gehen dürfe. Samantha habe es nicht geschafft, "irgendwelche Aussagen zu identifizieren, die einen Anspruch auf Verleumdung oder Verleumdung durch Unterstellung begründen könnten." Das Urteil solle zu Meghans Gunsten ausfallen und alle mit dem Fall zusammenhängenden Anträge beendet werden.
Samantha hatte von der einstigen Schauspielerin einen Schadensersatz in Höhe von rund 74.000 Euro verlangt – unter anderem, weil diese erzählt hatte, dass sie als Einzelkind aufgewachsen sei. Außerdem behauptete die Autorin, dass Meghan Kommentare abgeben habe, die darauf abzielten, sie zu "verteufeln" und als "Lügnerin und Ruhmsuchende" dastehen zu lassen. Schon im ersten Anlauf der Verleumdungsklage hieß es, dass es sich dabei nur um Meghans Meinung über ihre Kindheit und ihre Beziehung zu ihrer Halbschwester handelte.