Angelina Jolie behauptet, Brad will sie finanziell ausbluten
Angelina Jolie (48) und Brad Pitts (60) Rosenkrieg findet wohl einfach kein Ende. Schon seit Jahren stehen die beiden Schauspieler im Scheidungskrieg, dabei ging es zuletzt vor allem um ihr gemeinsames Weingut, Château Miraval. In neuen Gerichtsdokumenten, die TMZ vorliegen, holt die "Tomb Raider"-Darstellerin zu einem weiteren Schlag gegen ihren Ex-Mann aus. "Es ist äußerst schmerzhaft für Jolie, sich gegen Pitts Klage verteidigen zu müssen – ein weiteres Beispiel für Pitts unerbittliche Bemühungen, sie zu kontrollieren und finanziell ausbluten zu lassen", heißt es unter anderem in den Unterlagen.
In vorherigen Gerichtserklärungen behauptete die 48-Jährige, dass ihr Ex ihr nur erlauben wollte, ihre Weingut-Anteile zu verkaufen, wenn sie eine NDA – eine Verschwiegenheitserklärung – unterzeichnet. Da sie das nicht gewollt habe, verkaufte sie ihre Anteile ohne sein Wissen. Wie Angelina in den neuen Dokumenten beschreibt, habe er die Geheimhaltungserklärung gefordert, "um seine körperliche und emotionale Misshandlung von Jolie und ihrer Familie zu vertuschen." Brad und seine Anwälte hielten jedoch dagegen. Seine Verflossene erzähle Unwahrheiten. "Das ist ein Verhaltensmuster. Wann immer es eine Entscheidung gibt, die gegen ihre Seite ausfällt, entscheidet sie sich konsequent dafür, irreführende, ungenaue und/oder irrelevante Informationen als Ablenkung einzuführen", schilderte dazu auch ein Insider gegenüber People.
Die beiden Stars hatten einst als Traumpaar Hollywoods gegolten – im September 2016 hatte Angelina jedoch die Scheidung eingereicht. Der Grund dafür soll unter anderem ein Vorfall im Privatjet des Paares gewesen sein. Laut der US-Amerikanerin sei Brad damals unter Alkoholeinfluss ausgerastet und gewaltsam geworden. Seither machen die zwei sich gegenseitig Vorwürfe vor Gericht. Zumindest eine Sache haben sie mittlerweile aber geklärt: Das Sorgerecht für ihre sechs gemeinsamen Kids. Brad soll kürzlich seine Klage fallengelassen haben, womit seiner Ex das primäre Sorgerecht zusteht, während er ein Besuchsrecht behält.