Ist Ben Affleck trotz der Trennung noch von J.Lo abhängig?
Ben Affleck (52) ist eigentlich nicht länger mit Jennifer Lopez (55) zusammen – offenbar ist er aber noch abhängig von ihr. Die Sängerin reichte am 20. August ohne Anwalt und ohne Ehevertrag die Scheidung ein. Doch laut Insider-Berichten könnte der Mangel an rechtlichem Schutz für beide problematisch werden – allen voran für Ben. "Weil es keinen Ehevertrag gibt, hängt der reibungslose Ablauf der Scheidung davon ab, wie nett sie zueinander sind", so eine Quelle. Dies heißt wohl für den Schauspieler, sich gegenüber J.Lo nicht im Ton zu vergreifen. "Das bedeutet, dass Ben keine andere Wahl hat, als zu versuchen, so zivilisiert wie möglich mit J. Lo umzugehen", heißt es, wie OK! Magazine berichtet.
Der Insider behauptete außerdem, dass Ben Jennifer "im Grunde" ausgeliefert sei. "Wenn er sich nicht so verhält, wie sie es erwartet, wird sie es ihm noch schwerer machen", meinte er. Der Batman-Star soll von der aktuellen Situation mehr als genervt sein. "Die Frustration aus seiner Sicht ist, dass er davon abgehalten wird, Spaß zu haben und sich zu amüsieren, weil er nicht riskieren kann, J.Lo zu verärgern", berichtete der Informant. Ihm gefalle es angeblich überhaupt nicht, dass sie ihn immer noch im Griff habe – eines der Dinge, die Ben an seiner Noch-Ehefrau nicht mochte. "Er will einfach nur das Pflaster abreißen und wieder Spaß haben", erklärte die Quelle abschließend.
Zuletzt hieß es eigentlich noch, dass Ben nach der Trennung von der "On The Floor"-Interpretin so zufrieden wie schon lange nicht mehr sei. "Er ist so glücklich darüber, jetzt frei zu sein", erklärte ein Insider gegenüber NewsNation. Den Hollywoodstar würde es angeblich völlig kaltlassen, was seine Ex mache oder täte. Ben und Jennifer kamen 2021 wieder zusammen, nachdem sie sich von 2002 bis 2004 erstmals dateten. Doch bereits kurz nach ihrer Hochzeit vor zwei Jahren gab es immer wieder Gerüchte, dass es zwischen den beiden kriselt. Letztlich reichte Jennifer die Scheidung an ihrem zweiten Hochzeitstag ein.