Nicolas Sarkozy muss ein Jahr mit Elektro-Fußfessel in Haft
Nicolas Sarkozy (69) muss hinter schwedische Gardinen. Der umstrittene Ex-Präsident von Frankreich wird Berichten von Bild zufolge für rund ein Jahr in Haft gehen. Grund dafür sind Bestechung und unerlaubte Einflussnahme. Der Prozess fand bereits im vergangenen Jahr statt und am Mittwoch entschied das Berufungsgericht von Paris, dass das damalige Urteil nun rechtskräftig ist. Neben einem Jahr Haft kommen auch noch zwei Jahre Bewährung hinzu. Doch damit nicht genug: Der Politiker muss zusätzlich während der Haft eine elektronische Fußfessel tragen und verliert für die drei Jahre seine Bürgerrechte. So ist eine Wiederaufnahme seiner politischen Karriere vorerst nicht möglich, denn es ist ihm nicht erlaubt, sich für Wahlen aufstellen zu lassen.
Sarkozy wurde ursprünglich angeklagt, weil er versucht haben soll, einen Juristen zu bestechen. Von diesem wollte er angeblich geheime Informationen aus einer Ermittlung erhalten und ihm im Gegenzug dabei helfen, eine Position in Monaco zu bekommen. Laut dem Gericht habe er so die "Unabhängigkeit der Justiz gefährdet". Der 69-Jährige und sein juristischer Beistand beteuerten aber bis zum Schluss seine Unschuld. "Nicolas Sarkozy ist unschuldig, was die vorgeworfenen Taten angeht", erklärte seine Anwältin der Presse. Im Berufungsverfahren aus den vergangenen Monaten soll Sarkozy sich eine mildere Strafe erhofft haben. Das Gericht war aber offenbar anderer Meinung und entschied sich, das Urteil beizubehalten.
Das ist nicht das erste Mal, dass Nicolas Sarkozy sich vor Gericht verantworten muss und sogar zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird. Der Franzose sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Skandale. Unter anderem entschied ein Gericht 2021, ihn wegen illegaler Wahlkampffinanzierung bei seiner Kampagne 2012 zu einer einjährigen Haftstrafe zu verurteilen – denn sein Wahlkampf kostete mit knapp 40 Millionen Euro doppelt so viel wie erlaubt. "Er hat es als Kandidat [für die Präsidentschaft] unterlassen, die Kosten zu kontrollieren", stellte die Richterin damals fest. Die Strafe wurde ohne Bewährung festgesetzt. Allerdings musste Sarkozy dafür nicht in ein Gefängnis, sondern saß das Jahr durch einen elektronisch überwachten Hausarrest ab.