Veteranen-Familie wettert gegen Katy Perry und Orlando Bloom
Katy Perry (40) und Orlando Bloom (48) sehen sich aktuell schwerer Kritik ausgesetzt. Die Sängerin und ihr Partner befinden sich in einem langwierigen Rechtsstreit mit der Familie von Carl Westcott, einem 85-jährigen Veteranen, der an der Huntington-Krankheit leidet. Seine Schwiegertochter, Kameron Westcott, bekannt aus der Reality-TV-Show "The Real Housewives of Dallas", wirft den Stars fehlende Empathie vor. "Es bricht einem das Herz, dass jemand so gierig sein kann, und es bricht einem das Herz, dass jemand kein Herz hat. Ich meine, ich hoffe, das passiert nie ihren Eltern." Grund dafür ist, dass Katy und Orlando trotz des schlechten Gesundheitszustands von Carl 5,8 Millionen Euro Schadensersatz für Reparaturen sowie rückständige Mietzahlungen für ein Anwesen im kalifornischen Montecito fordern würden.
Das Haus erwarben die Stars 2020 unter fragwürdigen Umständen. Schon kurz nach dem Erwerb des Hauses verkaufte Carl das Anwesen wieder. Laut der Familie erfolgte der Deal jedoch unter dem Einfluss starker Schmerzmittel nach einer Operation an der Wirbelsäule. Kurz darauf hätte Carl das Geschäft rückgängig machen wollen, stieß aber bei Katy und Orlando auf Widerstand. Ein Gericht entschied Ende 2023 zugunsten des Promi-Paares und seit März 2024 sind sie offiziell im Besitz der Immobilie. Die Familie Westcott, die das Haus als Zuhause für Carls letzte Jahre vorgesehen hatte, musste ihn inzwischen in eine Pflegeeinrichtung geben. Der Rechtsstreit um die Forderungen des Promi-Paares ist weiterhin nicht beigelegt und beschäftigt beide Seiten massiv.
Für Katy ist dies nicht das erste Mal, dass sie dieser Art negativer Kritik ausgesetzt ist. Bereits in der Vergangenheit gab es immer wieder Vorwürfe, sie würde zu gnadenlos auftreten – etwa in ihrer Rolle als Jurorin bei American Idol. Der aktuelle Streit um die Villa in Montecito wirft jedoch ein neues Licht auf die Sängerin, deren Marke bisher mit Weltoffenheit und positiven Botschaften assoziiert wird. Ob der Fall zu einer gütlichen Einigung kommt, bleibt unklar.