Mini-Sieg: Blake Lively bekommt Schutzanordnung bewilligt
Blake Lively (37) und Justin Baldoni (41) stehen derzeit in einem erbitterten Rechtsstreit, der seit Monaten die Schlagzeilen dominiert. Die Schauspielerin verklagt ihren Co-Star und Regisseur des Films It Ends With Us wegen sexueller Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen, während Justin und sein Team eine Gegenklage wegen Verleumdung gegen Blake und ihren Ehemann Ryan Reynolds (48) eingereicht haben. Blake kann nun einen kleinen juristischen Erfolg verbuchen, wie TMZ berichtet. Eine von ihrem Anwaltsteam beantragte Schutzanordnung wurde am Donnerstag von einem New Yorker Bundesgericht genehmigt. Diese sieht vor, dass hochsensible und persönliche Informationen der Schauspielerin vor dem öffentlichen Zugang geschützt bleiben.
Die gerichtliche Entscheidung umfasst unter anderem den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, persönlichen Sicherheitsmaßnahmen und intimen Informationen wie privaten psychischen Gesundheitsdaten, die nicht direkt mit den Vorwürfen im Prozess in Zusammenhang stehen. Auch Justins Team feiert die Einschränkungen als Teilerfolg. Laut seinem Anwalt Bryan Freedman soll die Anordnung sicherstellen, dass Dokumente nur geschützt werden, wenn ihre Veröffentlichung tatsächlich ernsthafte Schäden anrichten würde. Am Ende könnten dennoch viele der jetzt geheimen Informationen öffentlich werden, sollte der Fall tatsächlich im Mai 2026 vor Gericht gehen.
Öffentlich zeigte sich Blake bei der Premiere von "Another Simple Favor" gänzlich unbeeindruckt von dem andauernden Rechtsstreit mit Justin. Stattdessen konzentrierte sie sich voll und ganz auf den neuen Kinofilm. In einem leidenschaftlichen Gespräch mit dem Publikum beim SXSW-Festival schwärmte sie von ihrer aktuellen Rolle, die sie als eine ihrer liebsten beschrieb. Die Zusammenarbeit mit Regisseur Paul Feig bereitete ihr große Freude, ebenso wie die Wiedervereinigung mit ihrer Co-Darstellerin Anna Kendrick (39) – Gerüchte um Spannungen mit dem Pitch Perfect-Star schienen dabei vergessen. Blake lobte ihre Kollegin überschwänglich und unterstrich ihre Freude über die Zusammenarbeit.