

Neues Urteil in Michael Wendlers Pleite-Prozess getroffen
Michael Wendler (52) hat im Prozess um Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung erneut vor Gericht verloren, wie nun RTL berichtet. Zwar war der Sänger selbst nicht am 19. März 2025 am Amtsgericht Dinslaken anwesend, doch sein Anwalt verfolgte das Urteil: Es bleibt bei der Geldstrafe von 15.000 Euro, die 150 Tagessätzen zu jeweils 100 Euro entspricht. Allerdings wurde der Schuldspruch aus prozessualen Gründen angepasst – statt für zwei Fälle wurde er nur in einem Fall der Beihilfe verurteilt. Die Möglichkeit einer Revision bleibt vorerst bestehen, müsste aber innerhalb von sieben Tagen eingelegt werden.
Bereits vor Jahren hatte der Prozess gegen den Sänger begonnen und für Aufsehen gesorgt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sogar eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Michael selbst hatte Einspruch gegen das erste Urteil eingelegt, da er mit der Geldstrafe offensichtlich nicht einverstanden war. Dieser Versuch blieb allerdings erfolglos, da auch im Berufungsverfahren die Strafe im Kern unverändert blieb. Weitere Details über die genauen Vorwürfe und seine Verteidigungsstrategie wurden am jüngsten Verhandlungstag nicht bekannt.
Privat und beruflich hat der "Egal"-Interpret turbulente Zeiten hinter sich, denn Michael sieht sich schon länger finanziellen und rechtlichen Problemen ausgesetzt. Seine Vorgeschichte in diesem Verfahren ist dabei nur eine von vielen Schlagzeilen: Erst kürzlich gewann er einen Rechtsstreit gegen die GEMA, was ihm nach eigener Aussage finanzielle Entlastung bringen sollte. Doch seine umstrittenen Äußerungen und sein Umzug nach Florida haben nicht nur seinem Image, sondern auch seinen beruflichen Möglichkeiten erheblich geschadet.