Urteil im Bankrott-Prozess: Michael Wendler muss blechen!
Da hat er wohl noch mal Glück gehabt! Bereits seit einigen Jahren macht Michael Wendler (51) immer wieder durch Verschwörungstheorien auf sich aufmerksam und verlor dadurch sowohl Auftrittsmöglichkeiten als auch Werbedeals. Nun musste er sich in Deutschland vor Gericht verantworten: Dem Schlagersänger wurde "Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung" vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung drohte dem Musiker eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr auf Bewährung. Nun wurde das Urteil gefällt!
Gegenüber RTL erklärt ein Gerichtssprecher: "Im Hinblick auf die Tatvorwürfe des Bankrotts ist das Verfahren gem. § 154a Abs. 2 StPO eingestellt worden. Denn: Zu den jeweiligen Tatzeitpunkten konnte noch keine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit der Claudia Norberg (53) festgestellt werden." Verurteilt wurde der Sänger dennoch: "Das Gericht hat den Angeklagten daher nur wegen Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in zwei Fällen schuldig gesprochen und ihn deswegen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 100 EUR verurteilt." Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig.
Im vergangenen Monat konnte sich der "Egal"-Interpret schon einmal über ein Gerichtsurteil freuen: Mit der Musik-Verwertungsgesellschaft GEMA stritt Michael vor Gericht, da diese ihm seinen Erlös nicht auszahlen wollte. Den Fall gewann er, wie er auf Facebook verkündete: "Ich bekomme nun alle Rechte zurück und die GEMA München muss die Kontosperre aufheben und die einbehaltenen Gelder auszahlen."