Menowin Fröhlich: Muss er zurück ins Gefängnis?
Immer wieder wollte Menowin Fröhlich (23) sich ändern und sein Leben nach dem Knast gründlich umkrempeln. Zuletzt sah es auch so aus, als ob er endlich die Kurve gekriegt hat und sich nun voll und ganz auf seine Musikkarriere konzentriert. Doch nun hat das Amtsgericht Darmstadt seine offene Bewährung widerrufen! Droht ihm jetzt erneut das Gefängnis?
Der DSDS-Zweitplatzierte war mit der Auflage aus der Haft entlassen worden, regelmäßigen Kontakt mit der Bewährungshilfe und dem Amtsgericht Darmstadt zu halten. Doch in Bezug auf Verlässlichkeit war auf Menowin noch nie verlass. Schon zu DSDS-Zeiten ließ er Proben ausfallen oder war tagelang nicht auffindbar. Diese Unzuverlässigkeit könnte ihm nun zum Verhängnis werden.
„Zu den Anhörungsterminen ist er nicht erschienen“, sagte Stefan Rathgeber vom Amtsgericht Darmstadt dem Donaukurrier. 313 Tage müsste Hasso Menowin Fröhlich noch absitzen, der wegen Betrugs und Körperverletzung verurteilt worden war. Doch ob er dazu wieder zurück ins Gefängnis muss, ist noch offen. Fest steht, dass sein Anwalt einen Haftaufschub von vier Monaten beantragt hat, „weil sein Mandant gerade eine CD produziert", sagte Gerichtssprecher Rathgeber. Ob er damit allerdings auch den Richter überzeugen kann, ist mehr als fraglich.