Menowin Fröhlich: Das Urteil ist gefallen
Menowin Fröhlich (23) ist jetzt erneut verurteilt worden! Obwohl der Ex-DSDS-Kandidat noch immer seine Reststrafe von 313 Tagen im Darmstädter Gefängnis wegen Betrugs und Körperverletzung absitzt, musste er sich nun einem neuen Verfahren stellen. Sein ehemaliger Manager Helmut Werner hatte nach einem Kopfstoß wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt.
Jetzt ist das Urteil gefallen: Neun Monate Haft auf Bewährung und ein Anti-Gewalt-Training wurden dem Sänger auferlegt. Damit ist Menowin nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen, denn laut Bild-Informationen beantragte die Staatsanwältin des Darmstädter Amtsgerichts nach einstündiger Verhandlung neun Monate Haft – ohne Bewährung. Denn der Angeklagte verdiene „kein Bewährungsvertrauen“.
Doch Menowins Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe zusammen mit einer Therapie und konnte sich schließlich damit durchsetzen, da sein Mandant tiefe Reue zeige. „Die Attacke tut mir leid. Ich habe inzwischen viel dazugelernt”, beteuerte Menowin während des Prozesses. Hoffentlich hat er diesmal wirklich was aus seinen Fehlern gelernt.