Beyoncé & Jay-Z: Wird Blue Ivy schon vermarktet?
Gerade mal einen Monat ist die kleine Blue Ivy alt und schon jetzt sorgt der Sprössling von Beyoncé (30) und Jay-Z (42) für ordentlich Furore. Nicht nur ihre Geburt und die dadurch verschärften Sicherheitsmaßnahmen im Krankenhaus sowie ihr erster Gastauftritt auf einem von Jay-Zs Songs machten ganz schön Schlagzeilen, nein, nun gehen auch noch Gerüchte um, dass der Name von Blue Ivy bereits jetzt schon ordentlich vermarktet wird!
Beyoncé und ihr Mann haben nun nämlich angeblich den Namen ihrer Tochter markenrechtlich schützen lassen, um eine Vermarktung durch Dritte zu verhindern. Ob dazu wirklich Anlass besteht? Offenbar schon, denn bereits vier Tage nach Blue Ivys Geburt habe laut Washington Post ein Designer die Marken “Blue Ivy Carter NYC” und “Blue Ivy Carter Glory IV” für eine Kinder-Modelinie sowie eine Parfümlinie angemeldet. Das US-Patentamt lehnte dies allerdings ab, mit der Begründung, dass „Blue Ivy“ der Name eines „sehr berühmten Babys“ sei. Nun sollen die Sängerin und der Rapper darauf regiert haben und den Namen einfach als Marke schützen lassen. Ob sie damit wohl nur einem Missbrauch durch Dritte zuvorkommen wollen oder nicht doch bereits ganz eigene Pläne für die Vermarktung ihrer Tochter haben? Schließlich sind beide Elternteile wahre Meister, wenn es um die Vermarktung ihrer eigenen Namen geht...