Bushidos Markenanmeldung ist "ziemlicher Unsinn"
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Bushidos Markenanmeldung ist "ziemlicher Unsinn"

- Promiflash Redaktion
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Zwischen Rapper Bushido (33) und seinem ehemaligen Schützling Kay One (27) fliegen derzeit die Fetzen! Waren die beiden bis vor wenigen Monaten noch gut befreundet, scheinen nun beide Musiker kein gutes Wort mehr füreinander übrig zu haben. Erst löschte Bushido sämtliche Videos von Kay One aus seinem (Bushidos) YouTube-Channel und verkündete nur kurz darauf, dass dieser nicht länger unter seinem Label „ersguterjunge“ unter Vertrag stünde. Kay One reagierte darauf verständlicherweise recht ungehalten und betonte, wie froh er sei, von diesem „Heuchler-Label“ endlich weg zu sein.

Doch damit war der Kleinkrieg Bushido vs. Kay One noch lange nicht beendet, denn nun wurde bekannt, dass Bushidos Firma 'bushidoersguterjunge GmbH' sich die Marke „Kay One“ schützen lassen will. Ein entsprechender Antrag wurde bereits eingereicht, doch kommt Bushido damit wirklich durch? Wir haben den Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz, Oliver Brexl, zurate gezogen und ihn nach seiner professionellen Einschätzung befragt. So könne laut Brexl theoretisch jeder eine Marke anmelden, da das Markenamt normalerweise nicht prüft, ob schon irgendjemand anders irgendwelche Rechte an dieser Bezeichnung gelten machen könnte: „Eine Markenanmeldung kann aber sozusagen unwirksam sein, wenn der Eintragung der Marke ein sogenanntes absolutes Schutzhindernis entgegensteht, und das ist der Fall, wenn die Markenanmeldung bösgläubig erfolgt ist.“ So könnte Bushido beispielsweise in diesem Fall eine Behinderungsabsicht sowie ein Eingriff in einen schutzwürdigen Besitzstand eines Anderen unterstellt werden.

„Ich finde, es ist recht offenkundig, dass Bushido diese Markenbezeichnung in der Absicht gewählt hat, sich den Namen seines Konkurrenten zu schützen. Dies dürfte mit der Absicht erfolgt sein, die Benutzung zu verbieten. Aus objektiver Sicht spricht einiges dafür, dass das Ganze mit der Absicht der Behinderung oder Störung seines Konkurrenten Kay One geschehen ist und es sich daher um einen Fall einer bösgläubigen Markenanmeldung handelt, erst recht, wenn man sich die Vorgeschichte hierzu vergegenwärtigt“, erklärte Rechtsanwalt Brexl gegenüber Promiflash. Hat also Bushidos Markenanmeldung überhaupt eine Chance oder ist das Ganze von vorneherein zum Scheitern verurteilt? Schließlich kann auch Kay One noch nachträglich die Löschung der Marke beantragen und hat sich durch die bisherige Verwendung seines Künstlernamens, obwohl sein Name nicht geschützt ist, bereits ein Kennzeichenrecht verschafft, das er der Markenanmeldung entgegensetzen könnte.

Laut unseres Experten, Herr Brexl, ist die Markenanmeldung Bushidos jedenfalls „ein ziemlicher Unsinn! Erstens: Sie ist offensichtlich bösgläubig. Zweitens: In Bezug auf die Kennzeichenrechte, die Kay One bereits jetzt erlangt hat, indem er die Bezeichnung schon benutzt hat, wäre diese Marke auch jünger und könnte schon aus diesem Grund eben auch angegriffen werden. Und die Vorstellung, dass Bushido jetzt Kay One aus dieser Marke heraus den Vertrieb seiner bereits erschienenen Platten oder Ähnliches rückwirkend untersagt, das ist eigentlich nicht wirklich denkbar.“ Was Bushido also genau mit dieser Aktion bezweckt, bleibt fraglich, doch eines ist sicher: Die Freundschaft von Bushido und Kay One dürfte nun endgültig der Vergangenheit angehören!


Artikel aktualisiert am 30.05.2012

Anna-Maria Ferchichi und Bushido in Wiesbaden im November 2011
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Anna-Maria Ferchichi und Bushido in Wiesbaden im November 2011
Karel Gott und Bushido
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Karel Gott und Bushido
Pietro Lombardi und Kay One, 2017
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Pietro Lombardi und Kay One, 2017