TV total: Urteil im Bimmel-Bingo-Prozess gefällt!
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TV total: Urteil im Bimmel-Bingo-Prozess gefällt!

- Promiflash Redaktion
Lesezeit: 1 min

Gestern wurde der „Bimmel-Bingo“-Streit vor Gericht verhandelt, denn die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte gegen ProSieben geklagt, da der Sender mit der Sendung, die bei TV total ausgestrahlt wurde, eindeutig eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen und eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild erkannt hatte. Deshalb forderte die Medienanstalt die Werbeeinnahmen aus den Bimmel-Bingo-Sendungen ein – und hat nun vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig recht bekommen, wie dwdl.de berichtet!

ProSieben wird der Bimmel-Bingo-Spaß nun 75.000 Euro kosten! Damit ist eine Fortsetzung des Klingel-Streich-Spiels wohl ausgeschlossen. Weil Stefan Raabs (45) TV total-Praktikant Elton (40) nachts Leute aus dem Bett geklingelt hatte, deren Familienname auf dem Klingelschild zu sehen war und die, trotz erkennbarem Unwillen im Schlafanzug gefilmt wurden, hat das Gericht der Klage der MABB nun stattgegeben. Außerdem stellte das Gericht noch eine Störung der Nachtruhe fest, die die körperliche Unversehrtheit und das Wohlbefinden der Betroffenen beeinträchtigt habe.

Da ProSieben jedoch keine genaue Auskunft über die tatsächliche Höhe der Werbeeinnahmen machen wollte, musste die Summe geschätzt werden und wurde auf 75.000 Euro festgelegt. Damit ist das „Bimmel-Bingo“ wohl zu einem sehr teuren Spaß für den Sender geworden.

Stefan Raab und Lena Meyer-Landrut 2010
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Stefan Raab und Lena Meyer-Landrut 2010
Stefan Raab und Lena Meyer-Landrut
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Stefan Raab und Lena Meyer-Landrut
Elton bei einer Theater-Premiere
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Elton bei einer Theater-Premiere